Eingereicht als Leserbrief zu Artikel im Hohenloher Tagblatt vom 12. März 2024 „Solarparks braucht das Land“
Kommunen, Energieversorger, Projektierer und Grundstücksbesitzer übertreffen sich derzeit mit Aktivitäten zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik und Solarparks – mit weitreichenden Folgen für die Agrarstruktur in unserer landwirtschaftlich geprägten Region. Es herrscht Goldgräberstimmung! Dabei wird bereits jetzt die Vorgabe nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (§ 21 KlimaG BW), mindestens 0,2 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) auszuweisen, weit übertroffen.
Für die Landkreise und Kommunen der Region Heilbronn-Franken insgesamt entsprechen die 0,2 Prozent einer Fläche von ca. 960 Hektar. In seiner letzten Sitzung im Dezember 2023 hat der Regionalverband Heilbronn-Franken aus einer langen Vorschlagsliste 32 Solarparkprojekte mit 1190 Hektar Fläche ausgewählt (im Kreis Schwäbisch Hall eines in Schwäbisch Hall-Rosengarten). Anlagen unter zehn Hektar sind dabei gar nicht berücksichtigt. – Eine weitere Projektierung und Ausweisung von Flächen auf Äckern und Grünland ist demzufolge derzeit nicht nötig. Zumal der Ausbau der Stromnetze hinterherhinkt und der Strom nicht überall gleich ins Netz eingespeist werden kann. Da sollte doch zunächst landes- und bundesweit eine Flächenbilanz gezogen werden.
So ließe sich vermeiden, dass ausufernd überall Solarprojekte gestartet werden. Letztlich geht es doch um eine möglichst effektive Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und nicht darum, Äcker mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Der Druck auf die Fläche – der „Flächenfraß“ bzw. treffender die "Flächeninanspruchnahme" – darf nicht weiter forciert werden. Im Sinne der Zukunftssicherung ist es nötig, mit dem Land, das Lebensgrundlage und Lebensraum für Tiere und Menschen ist, sorgsam umzugehen. Es lässt sich nicht vermehren wie Wirtschaftsgüter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz deckelt deshalb im Solarpaket 1 die Fläche für FFPV. Demnach soll der zusätzliche Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt werden. Ausgehend von diesen 80 Gigawatt ergibt sich bei einer Leistung von 1 Megawatt pro Hektar ein Bedarf von 80.000 Hektar bundesweit