Bartenstein im Fokus der Denkmalpflege

Von Dr. Brunhilde Bross-Burkhardt

 

 

Denkmalschützer wissen um den Wert des stadtarchitektonischen Kleinods Bartenstein. Es grenzt fast an ein Wunder, dass sich die Grundanlage so gut erhalten hat.

 

Allerhöchste Zeit für das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, den Status quo zu sichern. Sabine Weyrauch bekennt sich zu Bartenstein als der „schönsten der hohenlohischen Residenzen“ und postuliert: „Unser Ziel muss es sein, dieses Kleinod der Nachwelt zu erhalten.“ Bereits 1995 hatte die Behörde eine Schutzzone vorgeschlagen, die schließlich zehn Jahre später annähernd so ausgewiesen wurde: Der Gemeinderat der Stadt Schrozberg beschloss am 21.07.2005 die Satzung zur Gesamtanlage nach § 19 Denkmalschutzgesetz. Zuvor war das Vorhaben im Gemeinderat kontrovers diskutiert worden; man fürchtete Auflagen und hohe Kosten für die Hausbesitzer. Der damalige Schrozberger Bürgermeister Clemens Izsak argumentierte, dass die Bewohner Bartensteins das besondere Flair ihres Ortes erhalten wollen und dass die in den Jahren zuvor zugezogenen Bürger Bartenstein gerade deswegen als Wohnsitz gewählt hatten. So stimmte der Gemeinderat für die Denkmalschutzsatzung. Demnach wurde die Kernzone – das Areal entlang der Schloßstraße zwischen Schloss und Einmündung der Schloßstraße in die Landesstraße – als Gesamtanlage „Bartenstein“ unter Denkmalschutz gestellt. Der Schutz umfasst laut Satzung: „1. Das äußere Erscheinungsbild des historischen Ortskernes, wie es sich dem Betrachter von den umliegenden Höhenlagen und vom Tal aus bietet. 2. Das innere Bild der durch die historische Bebauung geprägten Straßen- und Platzräume sowie Grün- und Freiflächen.“
Der 2008 veröffentlichte  Denkmalpflegerische Werteplan, verfasst von Martin Hahn, beschreibt die einzelnen Häuser und gibt den Eigentümern der Gebäude und den Immobilienmaklern eine Orientierung.

Denn schließlich ist es Sinn und Zweck der Satzung, Wildwuchs beim Bauen und Umbauen zu verhindern. Bauherren und Baufrauen müssen also Bautätigkeiten mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt abstimmen. Dachgauben beispielsweise sind tabu. Das Augenmerk der Denkmalschützer gilt auch der Rückseite der Häuser, insbesondere bei der Häuserzeile in der inneren Schlosstraße. Der südexponierte Hang mit seinen Gartenparzellen soll von weiterer Bebauung freigehalten werden.

 

Veränderungen in der Nachkriegszeit
Doch bevor der Ensembleschutz griff, hatte sich die bauliche Substanz bereits verändert: Einige Häuser waren abgerissen und neu aufgebaut worden. Neubauten und Anbauten waren in Gärten gesetzt, Lücken zwischen Häusern geschlossen worden. Alte Holztüren und Sprossenfenster waren ausgetauscht, Fensterläden entfernt, Gesimse abgeschlagen, Fassaden verkleidet, Sockel verklinkert, das Straßenniveau angehoben worden. – Die landauf, landab üblichen Bausünden waren auch in Bartenstein begangen worden. Eine große Lücke entstand, als am 22. September 1998 die Fürstliche Domäne mit der großen Scheune in der Käppelesgasse abbrannte. Und auch der Straßenausbau im Zuge der Ortsverschönerung hinterließ seine Spuren.
Bereits zuvor war das Untere Tor in der Klofhofstraße am Ende des 2. Weltkrieges zerstört worden.

Aber dennoch: Wer aufmerksam durch Bartenstein spaziert, entdeckt Gebäude von hohem Wert, etliche sind als besonders geschützte Kulturdenkmale oder erhaltenswert klassifiziert. Weitere Gebäude, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, ergänzen das Ensemble.

 

Von Kulturdenkmalen und erhaltenswerten Gebäuden
Im Bereich des Schlosses und des Schlossplatzes sind alle Gebäude als Kulturdenkmale ausgewiesen. So auch das 1902 erbaute einstige katholische Pfarrhaus hinter dem Schloss, in dem heute der katholische Gemeindesaal untergebracht ist. Das villenartige Gebäude in der Klopfhofstr. 9 gilt als charakteristischer und einziger Vertreter der Landhausarchitektur in Bartenstein.

Kulturdenkmalstatus hat auch das danebenliegende markante Gebäude Klopfhofstraße Nr. 5 von 1790. Ursprünglich einstockig, um 1840 aufgestockt, mit Mansardendach und einem Laubengang aus Holzsäulen versehen und innen zur Bäckerei umgebaut. Ältere Bartensteiner erinnern sich noch an die Bäckerei, die Sophie Suss bis Anfang der 1960er-Jahre hier betrieb: links vom Eingang befand sich die Backstube, rechts der Verkaufsraum. Nach einer Zwischenphase kaufte das Ehepaar Apple aus Hamburg 1986 das Kleinod und machte zuvor begangene Umbausünden rückgängig. Das neue Eigentümerpaar ließ die noch vorhandene, originale Holztüre wieder einsetzen. Es entfernte Schuppen von dem winzigen Gartenareal und legte einen Kreuzgarten mit Buchs und Alten Rosen an. – Kein historischer formaler Barockgarten, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte, sondern einem bäuerlichen Garten, wie sie in Hohenlohe zu der Zeit noch häufig anzutreffen waren, nachempfunden. Das Gebäude bot dem Ehepaar ein ideales Ambiente zum Präsentieren von Gartenantiquitäten, mit denen es handelte. – Eine, wie ich meine, gelungene Sanierung! Die heutigen Besitzer erhalten das Gebäude in denkmalpflegerischem Sinn.

 

Abriss und Neubau
Eine gravierende Bausünde lässt sich indes nicht mehr rückgängig machen: Der Bau eines zweistöckigen Einfamilienhauses in den Garten des einstigen Gasthauses zum Grünen Baum neben dem Riedbacher Tor. So wurde das Ensemble um das Riedbacher Tor stark beeinträchtigt. Auf alten Fotos ist der Gartenzaun des großen Gartens, der bis zur Göllerstaffel und zur Alten Steige reichte, gut zu erkennen. Denkmalschutz hatte zur Bauzeit in den 1960er-Jahren bedauerlicherweise noch keinen Stellenwert in Bartenstein.

Das gilt auch für den weiteren Verlauf der Schloßstraße jenseits des Riedbacher Tores. Hier wurden im Lauf des 20. Jahrhunderts Gebäude abgerissen und durch neue Häuser mit anderen Gebäudeformen und anderen Baumaterialien ersetzt, wie das Bauernhaus Schlehaus am Anfang der Alten Steige, die Handwerkerhäuser Seitz und Kinzy, sowie das Gasthaus „Zum Roß“ gegenüber vom Friedhof.

 

Umgang mit der historischen Bausubstanz
Vollständig im (barocken) Originalzustand ist keines der Gebäude mehr, auch die Kulturdenkmale sind es nicht. Dächer, Fenster, Türen, Gebäudesockel, Hauszugänge etc. sind verändert. Positiv fallen behutsame Umgestaltungen auf, wie beispielsweise am zweigeschossigen Doppelhaus Schloßstraße 43/45, bis Ende des 20. Jahrhundert bewohnt von Handwerkerfamilien. Heute ist das Gebäude von 1760 in einer Hand; die Besitzer (und deren Vorbesitzer) veränderten sehr behutsam und erhalten die Bausubstanz. Erhaltenswert ist nicht nur das Wohngebäude, sondern auch die östlich angrenzende Scheune.

Teils unter Denkmalschutz gestellt oder erhaltenswert sind auch einige Häuser entlang der Wäldlesgasse, der Alten Steige und der Schloßstaffel. Sie zeugen von der Armut, die in Feudalzeiten und noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in Bartenstein und Ettenhausen herrschte. Auch diese schlichten Häuser sind von hohem kulturellen Wert und zeugen von der ausgeprägten Soziotopographie in Bartenstein. Einige Häuser sind nicht mehr bewohnt und verfallen zusehends. Einige sind bereits abgerissen; sie erscheinen nur noch in der Flurkarte von 1834.

 

Aussiedlung und Umnutzung
Bereits vor der Denkmalbehörde war in den 1970er-Jahren die Landsiedlung in Bartenstein tätig. Eine der Aufgaben der Institution des Landes war die Aussiedlung von Bauernhöfen aus den engen Ortskernen. Da es in Bartenstein außer der fürstlichen Domäne nur Kleinlandwirtschaft gab, hatte sie im Ort selbst keinen Anlass, tätig zu werden, wohl aber in dem unmittelbar angrenzenden Wohnplatz Drei Häuser, der zur Gemarkung Ettenhausen gehört. Von dort wurde ein baulich sehr beengter Milchviehbetrieb an den Ortsrand von Bartenstein auf flaches, gut zu bewirtschaftendes Gelände ausgesiedelt. Der Betrieb ist längst verkauft und heute im Besitz von Pferdehaltern. Das alte Bauernhaus in den Drei Häusern wiederum wurde aufwändig renoviert und mit einem „Bauerngarten“ verschönert – ein Ensemble, fast zu schön fürs Freilandmuseum. Stall und Scheune wurden zu einem Wohnhaus umgebaut.

 

Neue Herausforderungen
1979 stellte die Landsiedlung weit in die Zukunft blickende Überlegungen zur Verkehrsführung in Bartenstein an. In einem Maßnahmenkatalog schlug sie beispielsweise vor, Sammelgaragen für die Bewohner der Schloßstraße zu bauen und die Schloßstraße zu einer Anliegerstraße umzuwidmen.
Von einem Großparkplatz neben dem Friedhof, wie in diesem Maßnahmenkatalog ebenfalls vorgeschlagen, ist heute zum Glück keine Rede mehr. An Parkplätzen mangelt es jedoch mehr denn je. Am Abend, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause sind, ist die Schloßstraße zwischen Linde und Schlossplatz zugeparkt.

Der Denkmalschutz heute ist mit neuen Herausforderungen konfrontiert, beispielsweise mit Photovoltaik auf den Dächern. Viele Bürger Bartensteins wollen etwas für die Energiewende tun. So wurde ein Solarkataster für die Kernzone Bartenstein erarbeitet und am 22. Januar 2024 im Gemeinderat Schrozberg beschlossen. Demnach dürfen die Besitzer der Häuser ab der Einmündung der Alten Steige in die Schloßstraße Photovoltaikanlagen auf ihren Dachflächen installieren. Weiter westlich ist dies nur auf von der Schloßstraße nach Norden weisenden Dachflächen erlaubt. Kulturdenkmale wie Schloss, Pavillon im Hofgarten und Riedbacher Tor sind weiterhin ausgenommen.  

 

Literatur und Quellen:
Landesdenkmalamt Baden-Württemberg/Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (bearbeitet von Ulrike Plate): Band 1.12, Ortskernatlas Baden-Württemberg. Stadt Langenburg, Stadt Schrozberg (Stadtteil Bartenstein), Landkreis Schwäbisch Hall, 1996

Sabine Weyrauch: Schloss Bartenstein. In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg – Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege, Jahrgang 29 (2000), S. 245-248

https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege-bw/denkmale/projekte/bau-und-kunstdenkmalpflege/02_praxisorient_vertiefung_denkmalwissen/denkmalpflegerische_wertplaene/Denkmalpflegerischer_Werteplan_Gesamtanlage_Bartenstein.pdf  Abruf am 2. Juli 2025

Mitteilungsblatt Schrozberg Nr. 30/2005: Schrozberg-Bartenstein – Satzung zur Gesamtanlage nach §19 DSCHG

https://schrozberg.de/solarkataster-bartenstein/  Abruf am 15.06.2025

Maßnahmenkatalog Bartenstein, aufgestellt von Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, E. Ulrich am 07.03.1979 (Archiv Bross-Burkhardt)

Brunhilde Bross-Burkhardt, Bärbel Schlegel: Bauerngärten in Baden-Württemberg. Silberburg-Verlag Tübingen, 2002